Terminvereinbarung
Termine können sowohl telefonisch als auch persönlich und online vereinbart werden. Bei gesetzlichen Krankenkassen muss der Behandlungsbeginn, sofern vom Arzt nicht anders gewünscht, innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung des Rezepts erfolgen.
- Ihr 1. Termin:
Zu Ihrem ersten Termin benötigen wir Ihre gültige Verordnung und Ihre Versicherungskarte. Arztberichte, aktuelle Röntgen- oder MRT Aufnahmen helfen uns Ihren genauen Therapieplan zu erstellen. Bitte kommen Sie daher zu Ihrem ersten Termin ca. 10 Minuten früher. - Mitzubringen:
Bitte kommen Sie in bequemer Kleidung. Bei aktiven Therapien wie z.B. Krankengymnastik am Gerät ist sportliche Kleidung notwendig. Um die Umwelt nicht unnötig zu belasten bringen Sie bitte Ihr eigenes Handtuch mit. Sollten Sie ein Handtuch vergessen haben helfen wir gerne aus. - Terminabsagen:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die wir nicht mehr anderweitig vergeben können, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Gesetzliche Kassen
- Behandlungsbeginn:
Denken Sie bitte daran, dass laut Heilmittelrichtlinien der Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung des Rezepts erfolgen muss. Andernfalls verliert Ihre Verordnung ihre Gültigkeit. - Zuzahlung:
Jeder gesetzlich versicherte Patient, der nicht von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Zuzahlung entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10 Euro Rezeptblattgebühr plus 10% der Gesamtkosten der Behandlung. In der Regel liegt der Gesamtbetrag bei ca. 20,- bis 30,- Euro. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr beim ersten Behandlungstermin, im Namen der Krankenkassen vom Patienten einzufordern. - Behandlungszeit:
Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Art der Anwendung. Bei Leistungen aus denen keine Zeitangabe hervorgeht (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massagetherapie) vergüten die gesetzlichen Kassen laut Rahmenvertrag 15 Minuten Behandlung. Darin eingeschlossen sind die Befunderhebung, Dokumentation und die Vorbereitung des Patienten. Ist vom behandelnden Arzt ein Therapiebericht angefordert, muss dieser in der letzten Behandlung geschrieben werden. In der Regel liegen unsere Behandlungszeiten bei 15-20 Minuten. - Die maximale Verordnungsmenge ist erreicht:
Oft hält Ihr behandelnder Arzt eine Fortführung der Therapie zwar nicht mehr für zwingend notwendig aber für sinnvoll. In diesem Fall sprechen Sie mit uns. Gemeinsam mit Ihrem Arzt finden wir eine Lösung, um Sie weiter in Ihrem Genesungsprozess zu begleiten.
Private Kassen
Fragen bei der Kostenerstattung durch die PKV:
Es gibt bis heute für physiotherapeutische Heilmittel keine amtliche Gebührenordnung wie z.B. für ärztliche und zahnärztliche Leistungen. Um Ihnen daher bei den Preisen und den damit verbundenen Leistungen Sicherheit zu geben, wird bei Penther Partner ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Heilmittelerbringer/Therapeut verpflichtet sich darin seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, Sie als Patient verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Zur Beurteilung von therapeutischen Leistungen orientieren sich Gerichte in der Regel ähnlich wie bei ärztlichen Leistungen am 2,3-fachen des gesetzlichen Tarifs als oberste Grenze. Unsere Leistungen bewegen sich trotz teilweise höherem Therapieaufwand (z.B. durch computergestützte Therapien) deutlich unterhalb des 2,3-fachen des gesetzlichen Tarifs. Sollten Sie Fragen zur Abrechnung oder zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse haben sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.